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Gehalt

Jobticket und Deutschlandticket als Arbeitgeberleistung

Der Zuschuss zum Nahverkehr ist steuerfrei – aber nur unter einer Bedingung, die im Gesetz an erster Stelle steht. Was § 3 Nummer 15 EStG wörtlich sagt, warum das Deutschlandticket dort nicht vorkommt und was der Zuschuss mit Ihrer Steuererklärung macht.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Wer im Taunus wohnt und in Frankfurt arbeitet, hat in aller Regel eine Bahnverbindung vor der Tür und eine Monatskarte im Portemonnaie. Ob der Arbeitgeber sich daran beteiligt, ist Verhandlungssache. Ob diese Beteiligung steuerfrei bleibt, ist es nicht – das entscheidet das Gesetz, und es knüpft die Steuerfreiheit an eine einzige, harte Bedingung.

Der Wortlaut

Die Vorschrift ist § 3 Nummer 15 des Einkommensteuergesetzes. Steuerfrei sind danach:

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann.

Diese Regelung gilt weiter, und sie trägt kein Ablaufdatum. Anders als andere Begünstigungen im selben Paragrafen – das Dienstrad nach Nummer 37 etwa ist nach der Anwendungsvorschrift des § 52 letztmals für den Veranlagungszeitraum 2030 anzuwenden – ist für Nummer 15 keine zeitliche Grenze bestimmt. Wer heute ein Jobticket vereinbart, muss also nicht damit rechnen, dass die Steuerfreiheit zu einem festen Termin ausläuft.

Die Bedingung, an der alles hängt

Zweimal steht im Gesetzestext dieselbe Wendung: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das ist keine Floskel, sondern die Voraussetzung.

Steuerfrei ist der Zuschuss nur, wenn er obendrauf kommt. Wird stattdessen ein Teil des vereinbarten Gehalts in ein Ticket umgewandelt, ist die Voraussetzung nicht erfüllt – die Leistung tritt dann an die Stelle von Arbeitslohn und nicht neben ihn. Für die Verhandlung heißt das etwas sehr Praktisches: Die Frage „Zahlen Sie mir das Ticket?" und die Frage „Geben Sie mir dafür weniger Gehalt?" sind nicht dieselbe Frage. Stellen Sie beide getrennt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Das bedeutet nicht, dass eine Umwandlung verboten wäre. Sie ist nur nicht nach dieser Vorschrift steuerfrei. Ob im konkreten Fall ein anderer Weg – etwa eine Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber – günstiger ist, hängt an Zahlen, die auf Ihrer Abrechnung stehen, und gehört in ein Gespräch mit der Lohnbuchhaltung oder einem Steuerberater.

Warum das Deutschlandticket im Gesetz nicht vorkommt

Suchen Sie den Begriff im Gesetzestext, finden Sie ihn nicht. Das Einkommensteuergesetz nennt keine Tarifprodukte, sondern Kategorien: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr und Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Ein Ticket ist begünstigt, weil es in diese Kategorien fällt, nicht weil es einen bestimmten Namen trägt.

Das ist die verlässlichere Konstruktion. Tarife werden umbenannt, neu zugeschnitten und im Preis verändert; die Kategorie bleibt. Für Sie heißt das: Entscheidend ist nicht, wie die Fahrkarte heißt, sondern wofür sie gilt. Und es heißt auch, dass der Luftverkehr ausdrücklich draußen bleibt – zweimal im selben Satz, in Klammern.

Was der Zuschuss mit der Steuererklärung macht

Der dritte Satz der Vorschrift ist der, den man leicht überliest:

Die nach den Sätzen 1 und 2 steuerfreien Leistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 abziehbaren Betrag.

Der steuerfreie Zuschuss wird also von Ihrer Entfernungspauschale abgezogen. Das ist konsequent: Werbungskosten sind Ihre Aufwendungen, und was der Arbeitgeber steuerfrei getragen hat, haben Sie nicht aufgewendet. Wie sich die Pauschale im Übrigen berechnet, welche Strecke maßgeblich ist und was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat, steht im Beitrag zur Entfernungspauschale.

Das Ergebnis ist trotzdem fast immer positiv. Ein steuerfreier Zuschuss ist Geld, das ungeschmälert bei Ihnen ankommt; die gekürzte Pauschale kostet Sie nur den Bruchteil, den der Abzug ohnehin wert gewesen wäre. Rechnen Sie also nicht nach, ob der Zuschuss sich „lohnt" – rechnen Sie nach, ob Sie ihn bekommen.

Was Sie im Bewerbungsgespräch fragen sollten

Drei Punkte entscheiden darüber, ob eine Zusage etwas wert ist.

  • Zusätzlich oder umgewandelt? Nur der erste Fall fällt unter die Steuerfreiheit dieser Vorschrift.
  • Voller Preis oder Anteil? Beides ist möglich; die Vorschrift begünstigt Zuschüsse ebenso wie die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung.
  • Ab wann und wie lange? Eine freiwillige Leistung kann enden. Wenn sie ein Teil Ihrer Entscheidung für die Stelle ist, gehört sie in den Vertrag.

Gerade bei Arbeitgebern vor Ort ist die Leistung seltener standardisiert als bei großen Häusern in der Stadt – und damit eher verhandelbar. Wie man solche Punkte gegenüber einem kleineren Arbeitgeber anspricht, ohne fordernd zu wirken, behandelt der Beitrag dazu, was der lokale Arbeitgeber anders liest. Und wer ohnehin überlegt, ob der Weg in die Stadt der richtige ist, findet die Gegenrechnung im Beitrag dazu, was der Weg nach Frankfurt kostet.

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